Das Honorar ist seit diesem Jahr auch an die Entwicklung der Morbidität der Versicherten geknüpft. Grundlage dafür sind Empfehlungen des Bewertungsausschusses – und die basieren auf den Diagnosen der Vertragsärzte, verschlüsselt nach ICD-10. Die Unterschiede zwischen den KVen sind deutlich.
17.11.2013 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel
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