Erschienen in:
01.08.2012 | Übersichten
Mit Geschichtsbewusstsein in die Zukunft
Überlegungen zur Entwicklung des Fachs Rechtsmedizin an der Universität Freiburg
verfasst von:
Prof. Dr. S. Pollak, V. Auwärter, M. Große Perdekamp, S. Lutz-Bonengel, U. Schmidt, A. Thierauf
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2012
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Zusammenfassung
Die Universität Freiburg wurde 1457, also vor 555 Jahren, von Erzherzog Albrecht VI. gegründet. Seit 50 Jahren ist die Freiburger Rechtsmedizin in einem eigenen Institutsgebäude untergebracht. Diese beiden Jubiläen und die Ausrichtung der 91. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin geben Anlass, die Universitätsgeschichte und die Entwicklung der Freiburger Rechtsmedizin in übersichtlicher Form darzustellen. Nicht nur für die Gesellschaft als Ganzes, sondern auch für eine akademische Disziplin ist die Kenntnis der historischen Wurzeln eine wichtige Grundlage des Selbstverständnisses. Auf dieser Basis müssen Inhalt und Standort des eigenen Fachs immer wieder neu bestimmt werden, um den Anforderungen der Gegenwart zu genügen und die Weichen für eine erfolgreiche Positionierung im Wettbewerb um die Ressourcen zu stellen. Für die dauerhafte Verankerung im Fächerkanon einer Spitzenuniversität des 21. Jh.s ist es unabdingbar, das wissenschaftliche Profil der Rechtsmedizin zu schärfen, ohne die studentische Lehre und die Versorgungsaufgaben in der forensischen Praxis zu vernachlässigen. Zu den besonders wichtigen Elementen der Zukunftssicherung gehören die konsequente Nachwuchsförderung, die interdisziplinäre Vernetzung mit forschungsstarken Partnern, die Steigerung der Publikationsleistung und der Drittmitteleinwerbungen sowie die Intensivierung internationaler Kooperationen.