01.01.2013 | WIRTSCHAFT
Neue Regeln für Mini- und Midijobber
Sozialversicherungspflicht steht nun im Vordergrund
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 1/2013
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ARBETISRECHT Geringfügig Beschäftigte können seit 1. Januar 2013 mehr verdienen: 450 Euro im Minijob, 850 Euro in der Gleitzone. Anders als früher unterliegen sie nun automatisch der Rentenversicherungspflicht, können dem aber widersprechen. Dafür muss allerdings der Praxischef tätig werden — es kommt womöglich Arbeit auf Sie zu.