Erschienen in:
17.02.2015 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE UV-GOÄ
Neuropsychologische Tests besser bewertet
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 2/2015
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Auszug
Seit Januar 2015 werden die standardisierten Testverfahren zur Entwicklungs- und Intelligenzdiagnostik (Nr. 856) von den Unfallversicherungsträgern (UV, = Berufsgenossenschaften) deutlich besser honoriert. Für jeden einzelnen Test bekommen Ärzte nun 45,00 €. Bis 2014 waren es einmalig 31,01 €, unabhängig von der Zahl der durchgeführten Tests. Die Leistungslegende wurde um neuere Testverfahren erweitert und so den aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet angepasst. Insbesondere Schädel-Hirn-Verletzte bei Arbeitsunfällen müssen im Rahmen von Diagnostik und Therapie neuropsychologischer Ausfälle getestet werden. Die UV-GOÄ-Nr. 855 (projektive Testverfahren) wird auf 30 € reduziert, kann aber ebenfalls mehrfach abgerechnet werden. Das gleiche gilt für die UV-GOÄ-Nr. 857, die von 9,96 € auf 15,00 € steigt. …