Ein ärztlicher Psychotherapeut wollte sich seiner Pflicht, regelmäßig Bereitschaftsdienste abzuleisten, verweigern – und scheiterte damit vor dem BSG. Doch nicht alle KVen nehmen wirklich alle Fachgruppen in die Pflicht.
28.09.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel