Ob die von Kassen, Kliniken und Versicherungen für patentgeschützte Medikamente zu zahlenden Beträge weiterhin öffentlich gemacht werden sollen, steht wieder zur Debatte: Im geplanten Medizinforschungsgesetz sind vertrauliche Erstattungspreise angedacht. In der Begründung des Referentenentwurfs heißt es, die Industrie verspreche größeres Entgegenkommen bei Preisverhandlungen, wenn die Behörden anderer Länder im Rahmen ihrer Ausgabensteuerung nicht mehr auf hiesige Preisniveaus Bezug nehmen könnten. Weshalb man nun „die neue Verhandlungskomponente“ einführen wolle, auf Verlangen des Anbieters den Erstattungsbetrag nicht an Spitzenverband Bund der Krankenkassen (BKV), Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übermitteln. Ein „AMNOG-Kurzreport“ der DAK-Gesundheit dokumentiert großen Einspruch: Der GKV-Spitzenverband etwa kritisiert, dass über die gesamte Abgabekette bis hin zur Rezeptabrechnung zunächst Listenpreise gelten würden. Die Differenzbeträge - auch der Handelsstufen - seien von den Herstellern zwar nachträglich auszugleichen. Das jedoch belaste die Liquidität der Krankenkassen in Milliardenhöhe. Man befürchtet, dass Geheimpreise sofort und dauerhaft den Bürokratieaufwand und die Ausgaben steigern könnten. Die DAK-Gesundheit ergänzt, dass in Sachen Verordnungssteuerung völlig ungeklärt sei, wie sich Ärztinnen und Ärzte ohne Kenntnis der tatsächlichen Preise an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten sollen. Ähnlich hatte unlängst schon die KBV argumentiert und geschlussfolgert, mit der Einführung geheimer Preise sei die sozialrechtliche Verpflichtung hinfällig, alljährlich ein Arzneimittelbudget zu vereinbaren.
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