Erschienen in:
05.09.2019 | Opioide | Originalien
Analgesie im Rettungsdienst: Vergleich zwischen Telenotarzt- und Callback-Verfahren hinsichtlich Anwendungssicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit
verfasst von:
Dr. med. A. Gnirke, PD Dr. S. K. Beckers, S. Gort, A. Sommer, Dr. med. H. Schröder, Prof. Dr. R. Rossaint, Dr. med. M. Felzen
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 10/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
Schmerzen gehören zu den häufigsten Einsatzanlässen im Rettungsdienst und erfordern abhängig von der Schmerzintensität eine medikamentöse Intervention. Im europäischen Ausland ist die Anwendung von opiathaltigen Substanzen zur Schmerzlinderung durch geschultes und zertifiziertes Rettungsdienstpersonal üblich (z. B. Schweiz, Niederlande), während sie in Deutschland aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes nur durch (Not‑)Ärzte bzw. auf deren Weisung erlaubt ist.
Ziel der Arbeit
Vergleich von 2 unterschiedlichen algorithmenbasierten Analgesiekonzepten mit ärztlicher Konsultation hinsichtlich Anwendungssicherheit, Verträglichkeit sowie Wirksamkeit.
Material und Methoden
In einer retrospektiven Kohortenstudie an 2 Standorten wurden algorithmenbasierte Analgesiekonzepte – ein telefonisches Callback-Verfahren (Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein: RKiSH) und ein telenotarztbasiertes Konzept (Rettungsdienst Stadt Aachen: RDAC) über einen Zeitraum von 2 Jahren untersucht.
Ergebnisse
Innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 2 Jahren gab es im Bereich der RKiSH insgesamt 878 (2016: 428, 2017: 450), im RDAC 728 (2015: 226, 2016: 502) Analgetikagaben. Callback vs. Telemedizin: anfängliche NRS-Scores lagen bei 9 [8–10] und 8 [6–9] (p < 0,0001). Die NRS-Werte wurden um 4 [3–5] und 5 [3–6] (p = 0,0002) reduziert, was zu mittleren NRS-Werten bei Übergabe in der Notaufnahme von 4 [3–6] im Vergleich zu 3 [2–4] führte (p < 0,0001), wobei eine klinisch suffiziente Schmerzreduktion in beiden Gruppen erreicht wurde. Die vollständige NRS-Dokumentation wurde in 753 (85,8 %) und 673 (92,4 %) Fällen durchgeführt (p = 0). In keiner Gruppe traten schwere Komplikationen auf.
Diskussion
Die Gabe von Analgetika und speziell von Morphin durch Rettungsdienstpersonal mit Konsultation eines Arztes ist wirksam und komplikationsarm. Sowohl telemedizinische als auch telefonisch unterstützte Algorithmensysteme erlauben so eine Verbesserung der schmerztherapeutischen Notfallversorgung ohne Anwesenheit eines Notarztes am Einsatzort.