Ärzte haben nach Angaben der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) die Pflicht, einem Patienten unabhängig von seinem Status die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Das gelte auch für ausländische Patienten ohne Aufenthaltsstatus, die oftmals auch keine Krankenversicherung haben, erklärte Kammerpräsident Dr. Hellmut Koch.
16.03.2010 | Gesundheitspolitik | Online-Artikel