Erschienen in:
01.09.2012 | Leitthema
Patientenautonomie und Patientenrechte
verfasst von:
Prof. Dr. C. Katzenmeier
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9/2012
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Zusammenfassung
Patientenautonomie ist ein hohes Gut. Das Selbstbestimmungsrecht des Kranken wird durch die Pflicht des Arztes zur Aufklärung gewährleistet. Diese hat in ihren unterschiedlichen Facetten (Risiko-, Diagnose-, Verlaufs-, Sicherungs- und wirtschaftliche Aufklärung) durch die Spruchpraxis der Gerichte in den letzten Jahrzehnten eine enorme Aufwertung erfahren und damit auch zunehmend forensische Bedeutung erlangt. Die Rechtsprechung ist hoch entwickelt und fein ausdifferenziert. Manche Entscheidungen haben die Anforderungen an die Behandlungsseite allerdings überzogen, angezeigt ist eine Moderation. Mit dem aktuell geplanten Patientenrechtegesetz sollen Information, Aufklärung und Einwilligung gesetzlich geregelt werden. Dies ist schon regelungstechnisch schwierig. In der Diskussion wenig bedacht wird, dass Rechtsnormen nur eine begrenzte Steuerungsfunktion haben, insbesondere gewährleisten sie noch nicht ein partnerschaftliches Arzt-Patienten-Gespräch im Sinne eines Risiko- und Vorsorgediskurses. Eine Überregulierung kann der Vertrauensbeziehung schaden.