Anders als bei Kassenpatienten besteht bei Privatpatienten keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Arzt und der Versicherung. Das gibt dem Arzt mehr Spielraum, wenn der Versicherer plötzlich nicht zahlen will.
24.08.2015 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Dienstleistungsvertrag § 611 BGB