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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 16/2015

07.10.2015 | AUS DER PRAXIS_VON HAUSARZT ZU HAUSARZT

Prüfbescheid muss nur an Arzt geschickt werden

verfasst von: Urban & Vogel

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 16/2015

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Auszug

_ Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Marburg genügt es völlig, wenn ein ablehnender Widerspruchsbescheid an einen Vertragsarzt persönlich geschickt wird — auch wenn dieser sich anwaltlich vertreten lässt (Az.: S 16 KA 560/13). In dem Prozess ging es um die Festsetzung einer schriftlichen Beratung im Rahmen einer Heilmittel-Richtgrößenprüfung für das Jahr 2010. Die Prüfstelle hatte der Klägerin im August 2009 ein Schreiben zugeschickt, in dem sie ihr die Eröffnung eines Verfahrens wegen der Jahres-Richtgrößenprüfung 2007 mitteilte. Die Klägerin ließ sich daraufhin durch einen Anwalt vertreten, der der Prüfstelle Anfang Oktober 2009 anzeigte, dass er von der Klägerin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt worden sei und der gesamte Schriftverkehr über ihn laufen solle. …
Metadaten
Titel
Prüfbescheid muss nur an Arzt geschickt werden
verfasst von
Urban & Vogel
Publikationsdatum
07.10.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 16/2015
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-015-3522-3

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