Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft hat kürzlich vor dem Bundesgerichtshof erstritten, mit Radiologen zusammenarbeiten zu dürfen. Nun liegt die Urteilsbegründung vor: Danach ist die ärztliche Berufsordnung in diesem Punkt verfassungswidrig. Rechtsanwältin Beate Bahner, die das Verfahren auf Ärzte-Seite teilweise geführt hat, erläutert die Hintergründe.
26.06.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel