Zusammenfassung
Maßnahmen zur Infektionsvermeidung sind nur wirksam, wenn sie im Alltag konsequent angewendet werden. Gesetze und Verordnungen können dafür den Rahmen aufzeigen, ersetzen aber nicht das ständige Bewusstsein der eigenen Verantwortung als permanenter Begleiter bei jedem Handgriff am Patienten und für den Patienten. In diesem Kapitel werden die für den Hygienebeauftragten Arzt besonders hygienerelevanten Gesetze und Verordnungen sowie untergesetzliche Regelwerke wie Normen in ihrer Bedeutung eingeordnet und kommentiert. Hierzu gehören in erster Linie das Infektionsschutzgesetz, die Hygieneverordnungen der Länder, die Empfehlungen von KRINKO und ART sowie die Biostoffverordnung, die TRBA, das Transfusionsgesetz, das Medizinproduktedurchführungsgesetz, die Trinkwasserverordnung aber auch das Abfallrecht und das Sozialgesetzbuch V.