Erschienen in:
29.02.2016 | aktuell
Französisches Verfassungsgericht
Sachleistungsprinzip als verfassungswidrig eingestuft
verfasst von:
red
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 3/2016
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Auszug
Frankreichs nationaler Verfassungshof, das Pendant zum deutschen Bundesverfassungsgericht, hat die Pläne der französischen Regierung, das Kostenerstattungsmodell in der ambulanten Versorgung durch das Sachleistungsprinzip zu ersetzen, zunichte gemacht und als verfassungswidrig eingestuft. In der Begründung heißt es, dass der Staat Berufstätigen, die selbst keine Staatsangestellten sind, keine Methode zur Abrechnung vorschreiben dürfe. Nach erfolglosen Streiks und Massendemonstrationen hatten mehrere Ärzteverbände Klage eingereicht. Aus Sicht der niedergelassenen Ärzte bedroht das Sachleistungsprinzip ihren Status als Freiberufler, und sie befürchten den zunehmenden Einfluss der Kassen auf ihre Interessen. Zudem sei das Sachleistungsprinzip bürokratischer und somit teurer als die bereits 1946 eingeführte Kostenerstattung. Frankreichs sozialistische Gesundheits- und Sozialministerin Marisol Touraine hatte sich vor zwei Jahren für das Sachleistungssystem ausgesprochen, weil es angeblich sozialer und gerechter als die Kostenerstattung sei. Das französische Krankenversicherungssystem beruht bisher darauf, dass die Kosten für medizinische Behandlungen zu einem Großteil von den Krankenkassen erstattet werden, bei den Versicherten jedoch immer ein gewisser Kostenanteil verbleibt. Die Erstattung der Beträge richtet sich nach der Art der Leistung. Diesen sogenannten Selbstbehalt kann der Patient über eine private Zusatzversicherung abdecken. …