Erschienen in:
01.08.2014 | Frauengesundheit in der Praxis
Schadenersatzforderungen an Ärzte − Gab es Kommunikationsprobleme?
verfasst von:
Prof. Dr. J. Gille, J. Neu
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 8/2014
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Zusammenfassung
Im Jahr 2012 wurden in der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern 4330 Anträge gestellt zur Prüfung eines Behandlungsfehlers. Die Tendenz gegenüber den Vorjahren war steigend. Eine Verringerung der Streitfälle kann möglicherweise durch eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient erreicht werden.
Offene und von Seiten des Arztes professionelle Kommunikation mit dem Patienten ist notwendig und stellt die Grundlage für einen vertrauensvollen Umgang miteinander dar. Das neue Patientenrechtegesetz von 2013 unterstützt diese Forderungen.
Statistische Untersuchungen von 1000 Fällen der Norddeutschen Schlichtungsstelle zeigen Ursachen solcher, nicht justiziabler Kommunikationsprobleme auf. Ärzten wird vorgeworfen, allgemein oder nach Komplikationen nur ungenügend oder gar nicht aufzuklären, Informationen ohne Rücksicht auf den Zustand des Patienten, unter Zeitnot oder ohne Beachtung seiner Persönlichkeitsstruktur („Missachtung“) zu geben. Auch unsachliche Gesprächsführung wird bemängelt. Kasuistiken der Norddeutschen Schlichtungsstelle machen diese Beanstandungen sehr deutlich.
Aufgrund der Darstellungen werden Praxistipps gegeben. Auch wenn ein ungünstiges Behandlungsergebnis bei Enttäuschung oder Verzweiflung nicht aus der Welt geschafft werden kann, besitzt das ärztliche Gespräch mit empathischer Zuwendung einen hohen Stellenwert. Zeitnot und Emotionalität stellen dabei auf beiden Seiten ungünstige Parameter dar.