Erschienen in:
01.03.2016 | Schizophrenie | Originalien
Leitlinienkonforme psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung für Patienten mit Schizophrenie
Eine normative Berechnung des benötigten Personalbedarfs
verfasst von:
Prof. Dr. S. Mehl, P. Falkai, M. Berger, M. Löhr, D. Rujescu, J. Wolff, T. Kircher
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 3/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Obwohl sowohl nationale und als auch internationale Leitlinien sowie der Gemeinsame Bundesausschuss die kognitive Verhaltenstherapie für Patienten mit Schizophrenie in allen Erkrankungsphasen empfehlen, ist diese Empfehlung stationär und ambulant bisher nur rudimentär umgesetzt.
Ziel der Arbeit
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, aus bestehenden Primärstudien und Metaanalysen den Personalbedarf einer leitliniengerechten, stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Schizophreniebehandlung zu berechnen und diesen mit den in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) vorgesehenen Personalressourcen zu vergleichen.
Methoden
Es wurden die deutschen S3-Leitlinien sowie die aktuellen Empfehlungen des National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE-Instituts), Primärstudien und Metaanalysen analysiert, um auf Basis dieser Empfehlungen einen adäquaten therapeutischen Wochenplan zu berechnen und für diesen Wochenplan den Personalbedarf zu bestimmen.
Ergebnisse
Für die Umsetzung einer leitliniengerechten Behandlung ist der Personalbedarf im ärztlich-psychotherapeutischen Bereich um 107 min je Patient und Woche höher als in der Psych-PV vorgesehen (davon 72 min im psychotherapeutischen Bereich). Im Pflegebereich sollte die Personalausstattung 60 weitere Minuten je Patient und Woche umfassen. Für eine offene Station mit 20 Betten wären dies 3,62 Arztstellen, 0,7 Stellen im psychologischen Dienst und 12,85 Stellen im Pflegedienst (inkl. Leitungsfunktionen und Nachtdienste).
Diskussion
Die vorgeschlagene Vorgabe konkreter leitlinienkonformer Behandlungsstrukturen sollte zu einer adäquaten Versorgung von Patienten mit Schizophrenie im stationären Bereich führen und könnte bei Bedarf auch auf den teil- und nachstationären Bereich ausgeweitet werden. Die Ergebnisse sollten bei der Ausgestaltung des zukünftigen Entgeltsystems in der Krankenhauspsychiatrie berücksichtigt werden.