Grundsätzlich kann jeder Arzt Impfungen als GOÄ-Leistung vornehmen. Bei der Abrechnung gibt es einige Besonderheiten. Und auch der Impfstoff muss besorgt werden.
25.03.2014 | Abrechnung | Online-Artikel
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Grundsätzlich kann jeder Arzt Impfungen als GOÄ-Leistung vornehmen. Bei der Abrechnung gibt es einige Besonderheiten. Und auch der Impfstoff muss besorgt werden.