Erschienen in:
06.05.2015 | Kurz gemeldet
Status epilepticus: Interventionsgrenze liegt bei fünf Minuten
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
|
Ausgabe 5/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP) hat die S1-Leitlinie „Behandlung des Status epilepticus im Kindesalter (jenseits der Neugeborenenperiode)“ in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) aktualisiert. Der Leitlinienkoordinator Professor Ulrich Brandl, Direktor der Abteilung Neuropädiatrie und SPZ am Universitätsklinikum Jena, appelierte: Um das Kind vor bleibenden Schäden zu bewahren, sollte nach spätestens fünf Minuten ein anfallsunterbrechendes Medikament zum Einsatz kommen. Vor allem in der Öffentlichkeit hat dabei die bukkale Gabe von Midazolam (Buccolam®) Vorteile gegenüber der rektalen Gabe von Diazepam. …