08.09.2012 | Fortbildung
Stellungnahme zum Kommentar in URO-NEWS 7–8/2012
Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 9/2012
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Die weiteren Punkten der Kollegin möchten wir wie folgt kommentieren:- 1.
Unter bestimmten klinischen Umständen genügen Symptome für die Diagnose. Diese Umstände sind von allen drei Leitlinien am besten in der S3-Leitlinie abgebildet.
- 2.
Die meisten Fachrichtungen sollten sich auf den Urinstreifentest beschränken und die Mikroskopie nur dann durchführen, wenn ausreichend Erfahrung vorliegt.
- 3.
Wenn allerdings diese Erfahrung vorhanden ist, kann die Mikroskopie hilfreich sein.
- 4.
Die Kombination von Symptomen und Streifentest ist hilfreich und ergänzt sich. Beide, der negative und positive Vorhersagewert, sind aber leider nicht zu 100% aussagekräftig. Deswegen sind darüber hinaus in unklaren Fällen zusätzliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die Urinkultur, erforderlich.
- 5.
Die Kollegin stellt richtig fest, dass eine isolierte Pollakisurie viele Ursachen haben kann. Bei Verdacht auf einen Harnwegsinfekt sollten deshalb weitere Untersuchungen, zum Beispiel der Streifentest und falls erforderlich eine Urinkultur, gemacht werden. Welche gegebenenfalls weiteren Untersuchungen zur urologischen Abklärung (Urodynamik etc.) erforderlich sein könnten, übersteigt den Rahmen der S3-Leitlinie Harnwegsinfektionen.
- 6.
Eine Mikrohämaturie kann man mikroskopisch, aber auch mit dem Streifentest feststellen. Sie kann auf einen Blasentumor hinweisen. Wo sieht die Kollegin hier eine Diskrepanz?
- 7.
Die Indikationen zu einer Urinkultur sind in der S3-Leitlinie sehr gut herausgearbeitet. Hier besteht offenbar auch Einvernehmen.
- 8.
Dass die Grenzwerte für eine asymptomatische Bakteriurie (ABU) allgemein verbindlich seien (UNO), entspricht vielleicht einem Wunsch, ist aber nicht Realität. Die in der S3-Leitlinie empfohlene Doppeluntersuchung ist aufwendiger, aber sicherer um zwischen Kolonisation (ABU) und Kontamination zu unterscheiden. Da eine ABU beispielsweise in der Schwangerschaft behandelt werden soll, können mit der Doppeluntersuchung eventuell unnötige Antibiotikabehandlungen besser ausgeschlossen werden.
- 9.
Da die Kollegin Urologin ist, ist es nicht verwunderlich, dass sie gerne ein klares Statement für einen Katheterurin hätte. Da die S3-Leitlinie aber für alle Fachrichtungen gültig sein sollte, die Harnwegsinfektionen behandeln, wäre es auch im Lichte der vorhandenen Literatur schlicht falsch (und nicht verantwortbar), in jedem Fall dem Katheterurin den höchsten Empfehlungsgrad zu geben (A = muss gemacht werden). Falls eine Urinkultur indiziert ist, wird in der S3-Leitlinie eindringlich auf die Vermeidung von Kontaminationen hingewiesen. Dies ist sehr wohl auch mit der beschriebenen Mittelstrahlurintechnik zu bewerkstelligen.
- 10.
Mit der Antibiotikaempfehlung scheint die Kollegin einverstanden zu sein. Das Statement im arznei-telegramm (AT) vom August 2011 wurde von der S3-Leitliniengruppe in einem Leserbrief kommentiert, der aber leider nicht im AT veröffentlicht wurde. Die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Antibiotika bei Harnwegsinfektionen in KBV Wirkstoff AKTUELL 2/2012 (www.kbv.de/12905.html) entsprechen im wesentlichen auch den Empfehlungen der S3-Leitlinie. Darüber freuen wir uns sehr.
- 11.
In der Tat enthält die S3-Leitlinie keine Empfehlungen zur Prophylaxe rezidivierender Harnwegsinfekte. Dies sollte unbedingt nachgeholt werden.
- 12.
Wir begrüßen den Vorschlag der Kollegin, auch senfölhaltige Präparate zur Therapie von HWI zu untersuchen; warum nicht? Der Empehlungsgrad der S3-Leitliniengruppe wäre wahrscheinlich einstimmig ausgefallen: D = Nix Genaues waß ma net ganz g’wies.