Erschienen in:
09.02.2015 | Korrespondenz
Stellungnahme zum Leserbrief zur „Leitlinie Akuttherapie und Management der Anaphylaxie“
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. Johannes Ring
Erschienen in:
Allergo Journal
|
Ausgabe 1/2015
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Auszug
Die Autoren der Leitlinie [
1] bedanken sich für die Kommentare [
2] von Rudolph und Fischer (Firma InfectoPharm) und möchten wie folgt Stellung beziehen:
1.
Es ist richtig, dass die in Tabelle 6 und 7 aufgelistete inhalative Gabe von 2 ml einer 1 mg/ml Adrenalin-Lösung nicht der Zulassung der auf dem Markt befindlichen Ampullen entspricht. Die Autoren bedauern, nicht speziell auf diese „Off-label“-Situation hingewiesen zu haben. Mögliche Nebenwirkungen durch den Sulfitgehalt dürften in der Notfallsituation einer Anaphylaxie von untergeordneter Bedeutung sein. Für die erwähnte Alternative einer Inhalation mit InfectoKrupp Inhal® besteht aber ebenfalls keine Zulassung für die Indikation „Anaphylaxie“.
2.
Richtig ist weiterhin, dass zwar eine Adrenalinlösung für den Gebrauch per Vernebler auf dem Markt ist, diese ist jedoch — wie oben erwähnt — nicht für die Indikation Anaphylaxie zugelassen. Die erwähnte Arbeit von Breuer et al. [
3] ist eine von der Firma in Auftrag gegebene präklinische Pilotstudie an acht gesunden Erwachsenen mit einem solchen Verneblersystem, die als einzigen Endpunkt die Serumkonzentration hat und nicht die klinische Wirkung von Adrenalin untersucht. Es können daher daraus keine validen Rückschlüsse für die Wirksamkeit dieser Methode in der Behandlung einer Anaphylaxie gezogen werden. Ferner erscheint die praktische Handhabung des Präparates in der Notfallsituation schwierig, sodass sich die Leitliniengruppe nach intensiver Diskussion gegen eine Empfehlung in dieser Indikation aussprach.
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