Erschienen in:
01.10.2015 | Medizinrecht – Rechtsprechung auf dem Prüfstand
Stiefkindadoption eines durch „private (Becher-)Samenspende“ gezeugten Kindes
verfasst von:
Ass. jur. A. Germerott
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 10/2015
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Auszug
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Familiengericht die Stiefkindadoption eines Kindes durch die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter verweigern darf, wenn der „private (Becher-)Samenspender“ nicht am Adoptionsverfahren seines leiblichen Kindes mitwirken konnte, weil die Mutter dessen Identität nicht offen legte. Mit Beschluss vom 18. Februar 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH)
1 klargestellt, dass dem Adoptionsantrag bei dieser Sachlage grundsätzlich nicht stattzugeben sei, weil bei einem privaten Spender – anders als bei einer medizinisch assistierten Zeugung – ein Verzicht auf die Geltendmachung der Rechte als „(möglicher) leiblicher Vater“ nicht vermutet werden dürfe. …