Blanko-Rezepte, die unterschrieben an der Anmeldung bereit liegen, mögen den Praxisablauf verbessern. Doch damit machen sich Ärzte strafbar, warnt ein Experte. Auch bei elektronischen Rezepten ist einiges zu beachten.
23.02.2011 | Recht für Ärzte | Online-Artikel
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