Stürzt ein Patient im Krankenhaus, dürfen die dabei erlittenen Knochenbrüche nicht als Hauptdiagnose kodiert werden.
26.08.2015 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel
26.08.2015 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel
Stürzt ein Patient im Krankenhaus, dürfen die dabei erlittenen Knochenbrüche nicht als Hauptdiagnose kodiert werden.