Erschienen in:
01.08.2008 | Originalien
Sturzbedingte tödliche Schädel-Hirn-Traumen
Vorkommen und Nachweis von Brückenvenenrupturen
verfasst von:
S. Gumpert, Prof. Dr. H. Maxeiner
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 4/2008
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Brückenvenenrupturen als Ursache von subduralen Blutungen entgehen in der konventionellen Sektionstechnik bei der Untersuchung von Todesfällen leicht dem Nachweis. Dies gilt insbesondere bei rasch tödlichen Fällen, da hier oft eine den Verdacht einer solchen Verletzung erweckende Subduralblutung fehlt. Hinzu kommt, dass diese Gefäße auch bei schwersten Traumen mitunter nicht durch-, sondern „nur“ aufreißen; dies macht eine makroskopische Erkennung praktisch unmöglich. Aufgrund einer 1996 am Institut für Rechtsmedizin der FU Berlin eingeführten Röntgenkontrastmitteluntersuchung des Gehirns ist es seitdem möglich, Verletzungen von Brückenvenen postmortem mit einer hohen Sensitivität von 84% darzustellen. Dieser Weg wurde von anderen Untersuchern inzwischen auch durch Einsatz einer CT-Untersuchung begangen. Die vorliegende Ausarbeitung sollte die Erfahrungen mit der „einfachen“ Röntgentechnik aus einem längeren Untersuchungszeitraum zusammenstellen. Basis sind die Daten von 226 Obduktionsfällen (1996–2005; Sturz zu ebener Erde: 45%, aus der Höhe: 38% oder auf der Treppe:17%). Bei allen Traumatypen zeigten sich ein häufigeres Auftreten von Brückenvenenverletzungen bei okzipitolateralen Aufschlägen und ein häufiges Auftreten inkompletter Brückenvenenverletzungen.