Erschienen in:
01.02.2015 | In der Diskussion
Umsetzung der PID-Verordnung in Deutschland
Stand zum 13.01.2015
verfasst von:
Prof. Dr. H. Kentenich, C. Dorn, T. Buchholz, U. Hilland, K. Diedrich
Erschienen in:
Gynäkologische Endokrinologie
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Ausgabe 1/2015
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Auszug
Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) wurde um das am 21. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik ergänzt. Mit dem Inkrafttreten zum 8. Dezember 2011 ermöglicht es, dass – im Wesentlichen durch den neu eingeführten §3a ESchG – unter bestimmten Voraussetzungen eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchgeführt werden darf. Danach ist eine genetische Untersuchung des Embryos grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Frau, des Mannes oder beider zukünftigen Elternteile ein hohes Risiko für diese schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird, festgestellt werden soll. …