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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 10/2014

01.10.2014 | Leitthema

Unabhängige Prüfung von immunologischen Tierarzneimitteln

verfasst von: Dr. med. vet. C. Jungbäck, A. Motitschke

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 10/2014

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Zusammenfassung

Die Prüfung von immunologischen Tierarzneimitteln (ITAMs) durch die offiziellen medizinischen Kontrolllaboratorien (engl. OMCLs) ist ein wichtiger Beitrag zur Überwachung der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit dieser Produkte. Basierend auf der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) ist mithilfe des European Directorate of the Quality of Medicines & Health Care (EDQM) ein Netzwerk von OMCLs der EU-Mitgliedsländer und der Schweiz entstanden. Dieses Netzwerk hat sich ein Regelwerk gegeben, mit dessen Hilfe Prüfergebnisse gegenseitig anerkannt und Informationen über freigegebene und zurückgewiesene Chargen schnell kommuniziert werden. Jährliche Berichte, Treffen der OMCLs und Ringversuche tragen dabei zur Vertrauensbildung zwischen den OMCLs bei. Im vorliegenden Beitrag wird die Durchführung der staatlichen Chargenprüfung beschrieben, und es wird eine Übersicht über die bei den Prüfungen gefundenen Mängel vorgestellt. Eine weitere Aufgabe der OMCLs ist die Prüfung von ausgewählten Chargen von zentral zugelassenen Produkten. Diese wird kurz beschrieben. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der OMCLs ist die Kommunikation zwischen ihnen als auch mit den pharmazeutischen Unternehmern. Diese dient sowohl dem Abgleich von Versuchsergebnissen als auch der Verbesserung von bestehenden oder der Entwicklung von neuen Testmethoden. Einige OMCLs arbeiten intensiv an der Entwicklung neuer Testmethoden, vornehmlich zur Reduktion, zur Verbesserung und zum Ersatz von Tierversuchen in den Routineprüfungen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 BGBl. I S.1260, 3588, Neugefasst durch Bek. v. 22.6.2004 I 1260, 3588; zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 112 und Art. 4 Abs. 88 G v. 7.8.2013 I 3154 Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 BGBl. I S.1260, 3588, Neugefasst durch Bek. v. 22.6.2004 I 1260, 3588; zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 112 und Art. 4 Abs. 88 G v. 7.8.2013 I 3154
2.
Zurück zum Zitat Tiergesundheitsgesetzvom 22. Mai 2013, BGBl. I S. 1324 Tiergesundheitsgesetzvom 22. Mai 2013, BGBl. I S. 1324
3.
Zurück zum Zitat Tierimpfstoff-Verordnung vom 24. Oktober 2006 BGBl. I S. 2355, zuletzt geändert durch Art. 19 V v. 17.4.2014 I 388 Tierimpfstoff-Verordnung vom 24. Oktober 2006 BGBl. I S. 2355, zuletzt geändert durch Art. 19 V v. 17.4.2014 I 388
4.
Zurück zum Zitat Richtlinie (2001/82/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexesfür Tierarzneimittel vom 6. November 2001, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 311, S. 1–66 vom 28.11.2001, zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/9/EG zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexesfür Tierarzneimittel vom 10. Februar 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 44, S. 10 vom 14.2.2009 Richtlinie (2001/82/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexesfür Tierarzneimittel vom 6. November 2001, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 311, S. 1–66 vom 28.11.2001, zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/9/EG zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexesfür Tierarzneimittel vom 10. Februar 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 44, S. 10 vom 14.2.2009
Metadaten
Titel
Unabhängige Prüfung von immunologischen Tierarzneimitteln
verfasst von
Dr. med. vet. C. Jungbäck
A. Motitschke
Publikationsdatum
01.10.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 10/2014
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-014-2036-y

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