01.04.2012 | WIRTSCHAFT
Unfallkosten übernimmt teils der Fiskus
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 7/2012
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STEUERRECHT Ein Autounfall ist eine unangenehme und bisweilen kostspielige Angelegenheit. Wohl dem, der gerade auf dem Weg zur Arbeit war — dann nämlich können die Folgekosten von der Steuer abgesetzt werden. Bedanken können Pendler sich beim Bundesverfassungsgericht. Es gilt aber, einige Einschränkungen zu beachten.