Die KBV blieb in der Abwehr der neuen Krankenhauseinweisungsrichtlinie erfolglos. Für besonderen Unmut in der Vertragsärzteschaft hatte die im Zuge der Neufassung der Richtlinie vorgenommene Verschärfung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ gesorgt. Das Sozialgesetzbuch schreibt diesen Vorrang zwar immer schon fest, bislang beschränkte die Richtlinie den vertragsärztlichen Prüfkanon aber darauf, die stationäre Einweisung gegen vier abschließend aufgezählte ambulante Behandlungsalternativen abzuwägen. Auf Betreiben der Kassen ist dieser Kanon jetzt erheblich erweitert worden.
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Nun gibt es auch Resultate zum Gesamtüberleben: Eine adjuvante Pembrolizumab-Therapie konnte in einer Phase-3-Studie das Leben von Menschen mit Nierenzellkarzinom deutlich verlängern. Die Sterberate war im Vergleich zu Placebo um 38% geringer.
Patienten, die zur Behandlung ihres Prostatakarzinoms eine Androgendeprivationstherapie erhalten, entwickeln nicht selten eine Anämie. Wer ältere Patienten internistisch mitbetreut, sollte auf diese Nebenwirkung achten.
Erst PSA-Test, dann Kallikrein-Score, schließlich MRT und Biopsie – ein vierstufiges Screening-Schema kann die Zahl der unnötigen Prostatabiopsien erheblich reduzieren: Die Hälfte der Männer, die in einer finnischen Studie eine Biopsie benötigten, hatte einen hochgradigen Tumor.
Beim chronischen Harnwegsinfekt bei Frauen wird bisher meist eine Antibiotikaprophylaxe eingesetzt. Angesichts der zunehmenden Antibiotikaresistenz erweist sich das Antiseptikum Methenamin-Hippurat als vielversprechende Alternative, so die Auswertung einer randomisierten kontrollierten Studie.
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