Skip to main content
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 1/2015

20.02.2015 | Praxis konkret

Urteilsbeschluss zur künstlichen Befruchtung

Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss

verfasst von: Norbert Fischer

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 1/2015

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Nicht verheiratete Paare dürfen von den Krankenkassen keinen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung erhalten,entschied das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil.
Metadaten
Titel
Urteilsbeschluss zur künstlichen Befruchtung
Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss
verfasst von
Norbert Fischer
Publikationsdatum
20.02.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 1/2015
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-015-0623-0

Weitere Artikel der Ausgabe 1/2015

gynäkologie + geburtshilfe 1/2015 Zur Ausgabe

Hirsutismus bei PCOS: Laser- und Lichttherapien helfen

26.04.2024 Hirsutismus Nachrichten

Laser- und Lichtbehandlungen können bei Frauen mit polyzystischem Ovarialsyndrom (PCOS) den übermäßigen Haarwuchs verringern und das Wohlbefinden verbessern – bei alleiniger Anwendung oder in Kombination mit Medikamenten.

ICI-Therapie in der Schwangerschaft wird gut toleriert

Müssen sich Schwangere einer Krebstherapie unterziehen, rufen Immuncheckpointinhibitoren offenbar nicht mehr unerwünschte Wirkungen hervor als andere Mittel gegen Krebs.

Weniger postpartale Depressionen nach Esketamin-Einmalgabe

Bislang gibt es kein Medikament zur Prävention von Wochenbettdepressionen. Das Injektionsanästhetikum Esketamin könnte womöglich diese Lücke füllen.

Bei RSV-Impfung vor 60. Lebensjahr über Off-Label-Gebrauch aufklären!

22.04.2024 DGIM 2024 Kongressbericht

Durch die Häufung nach der COVID-19-Pandemie sind Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) in den Fokus gerückt. Fachgesellschaften empfehlen eine Impfung inzwischen nicht nur für Säuglinge und Kleinkinder.

Update Gynäkologie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.