Erschienen in:
29.02.2016 | aktuell
EU-Berufsausweis
Vereinfachtes Anerkennungsverfahren für ausgewählte Berufe
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 3/2016
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Auszug
Noch sind die Zahnärzte nicht dabei, aber schon bald soll es auch für weitere medizinische Berufe möglich sein, einen europäischen Berufsausweis zu beantragen. Zukünftig soll das gesamte Annerkenungsverfahren, um in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) arbeiten zu können, elektronisch ablaufen. In der ersten Phase der Vereinfachung des Verfahrens ist diese Möglichkeit zunächst nur Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten, Bergführern und Immobilienmaklern vorbehalten. Laut der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland soll das Verfahren in Zukunft auf andere Berufe ausgeweitet werden. Für Zahnärzte gelten die alten Regeln der Anerkennung zunächst weiter, wobei zu unterscheiden ist, ob es um eine Niederlassung in einem anderen EU-Land geht oder nur um eine vorübergehende Berufstätigkeit. Erkundigen sollten sich Interessierte immer über die Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen des Gastlands. Die Datenbank über reglementierte Berufe der EU informiert darüber, welche Berufe in welchen EU-Ländern reglementiert sind und welche Behörden zuständig sind. …