Erschienen in:
01.06.2014 | Kasuistiken
Verhungern von Schutzbefohlenen
verfasst von:
A. Port, J. Rummel, A. Büttner
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2014
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Zusammenfassung
Verhungern als Folge eines tatsächlichen – wirtschaftlich oder logistisch bedingten – Mangels an Nahrungsmitteln ist in einem „Erste-Welt-Land“ wie Deutschland nahezu unvorstellbar. Trotzdem wurde 2010 die Todesursache „Verhungern“ bundesweit in 44 Fällen bescheinigt, „Kachexie“ in 977 Fällen. Ist die Mangelernährung vorsätzlich (Hungerstreik) oder fahrlässig (Vernachlässigung) herbeigeführt, ergibt sich die rechtsmedizinische Relevanz v. a. aus etwaigen Verstößen gegen Fürsorge- und Aufsichtspflichten (im Sinne des § 225 des Strafgesetzbuchs, StGB) und deren gutachterlicher Würdigung. Anhand von 2 Kasuistiken werden im vorliegenden Beitrag medizinische und juristische Aspekte des Verhungerns von Schutzbefohlenen dargestellt.