Erschienen in:
20.04.2016 | Editorial
Von Menschen und Mäusen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Orthopädie & Rheuma
|
Ausgabe 2/2016
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Auszug
Da haben die Rotkäppchen vom Bundesgerichtshof (BGH) mal wieder zugeschlagen: „Das Absehen von einer ärztlichen Maßnahme ist nicht erst dann behandlungsfehlerhaft, wenn die Maßnahme ‘zwingend’ geboten war, sondern bereits dann, wenn ihr Unterbleiben dem im Zeitpunkt der Behandlung bestehenden medizinischen Standard zuwider lief.“ (AZ: VI ZR 67/15; Anmerkung der Chefredaktion: sehr lesenswert). Den medizinischen Standard erklärt das BGH dem Wicht in Weiß in unnachahmlicher Präzision als das „Verhalten, welches von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden kann“. …