17.11.2012 | AKTUELLE MEDIZIN
Was kann ich liquidieren?
Privatpatient bricht Langzeit-EKG vorzeitig ab
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 20/2012
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Antwort von Dr. Grebe, Frankenberg: Sie haben zwei Möglichkeiten:- 1.)
Da der Vertrag mit dem Patienten von Ihrer Seite erfüllt wurde, können Sie teilweise liquidieren, zwar nicht zum reduzierten Steigerungssatz, wohl aber analog, z. B. A 652: LZ-EKG von 5 Stunden Dauer x 2,3-fach + Sachkosten (bis 25 € ohne Quittung).
- 2.)
Die Beratungen, Einweisungen etc. können Sie gesondert berechnen, da Sie das „richtige“ LZ-EKG, in dem die Einweisung etc. drin wäre, ja nicht in Ansatz gestellt haben.