Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Leistungen, die Weiterbildungsassistenten erbringen, dem Vertragsarzt zugerechnet werden. Wer sicher gehen will, sollte sich aber die Erlaubnis von der KV holen.
27.01.2013 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Fallstricke umgehen