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27.01.2013 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel

Fallstricke umgehen

Weiterbildungsassistent: Dokumentieren, was er macht!

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Leistungen, die Weiterbildungsassistenten erbringen, dem Vertragsarzt zugerechnet werden. Wer sicher gehen will, sollte sich aber die Erlaubnis von der KV holen.

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