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27.09.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wer Unterlagen nicht liefert, muss sich schätzen lassen

verfasst von: Martin Wortmann

Ein Arzt, der im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht sämtliche angeforderten Unterlagen vorlegt, kann sich später nicht damit herausreden, die Zahl der zur Prüfung herangezogenen Fälle sei statistisch zu gering.

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