Zusammenfassung
Die vertrauensvolle Kommunikation zwischen Ärzten untereinander und zwischen Arzt und Patient ist ein wesentlicher Teil der medizinischen Behandlung. Die ärztlichen Berufspflichten, insbesondere die Schweigepflicht des Arztes für seine Tätigkeit und für die Interessen der Patienten sind von wesentlicher Bedeutung. Gleichzeitig wird jeder Arzt durch das allgemeine Datenschutzrecht gerade auch bei der Verwendung technischer Kommunikationswege zu einem restriktiven Umgang mit den Patientendaten verpflichtet. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist nicht nur eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz jeglicher Form von Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, sondern auch Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Das Patientengeheimnis wird berufs-, zivilund strafrechtlich gegen die unbefugte Offenbarung und Verwertung geschützt. Überdies wird es datenschutzrechtlich abgesichert gegen die unbefugte Verarbeitung oder Nutzung.
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Katzenmeier, C., Schrag-Slavu, S. (2010). Datenschutzrechtliche Aspekte des Einsatzes der Telemedizin im Rettungsdienst. In: Rechtsfragen des Einsatzes der Telemedizin im Rettungsdienst. Kölner Schriften zum Medizinrecht, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-85132-5_4
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