Zusammenfassung
Mit der Einführung des DRG‐Vergütungssystems – schrittweise, über den Zeitraum 2003–2014 – wurde die Finanzierung des Krankenhausbetriebs in Deutschland von Grund auf neu geregelt. An die Stelle der traditionellen Kostenerstattung nach Einzelleistungen und tagesgleichen Pflegesätzen trat eine auf Pauschalen beruhende Vergütung je Behandlungsfall. Als Folge des Systemwechsels wandelte sich das deutsche Krankenhaus typischerweise von einem Kosten‐ zu einem Profitzentrum: Liegen seine Betriebskosten unter den von InEK ermittelten Norm‐Aufwendungen deutscher Krankenhäuser, so erzielt es einen Gewinn. Liegen seine Kosten darüber, so entsteht ein Verlust, für den der Krankenhausträger aufkommen muss. Tut er es nicht, drohen Illiquidität oder Überschuldung des Hauses, was zwangsläufig die Insolvenz nach sich zieht.
Die Wirtschaftlichkeit des eigenen Hauses zu sichern, ist mithin zur zentralen Herausforderung der Krankenhausführung geworden. Waren früher bei einer Kostenüberschreitung im schlimmsten Fall harte Verhandlungen mit den Krankenkassen zu erwarten, steht heute das Insolvenzverfahren an. Reichte es früher aus, die für das eigene Haus individuell und aus der Historie abgeleiteten Kosten unter Kontrolle zu haben, muss heute jedes Krankenhaus die Durchschnittskosten der übrigen Krankenhäuser unterbieten, wenn es dauerhaft sein Auskommen finden will.
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Notes
- 1.
Wie vom Gesetzgeber festgelegt, erfolgte die Einführung in drei Etappen: 2003–2005: Bundesweite Umstellung der Vergütung auf DRG. 2005–2009: Konvergenz der individuellen Basisfallwerte der Krankenhäuser zu einem einheitlichen Landesbasisfallwert je Bundesland. 2009–2014: Angleichung der 16 Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor, mit einer Obergrenze von 2,5 % über (Maximum) und einer Untergrenze von 1,25 % (Minimum) unter dem einheitlichen Bundesbasisfallwert. Wird der jeweilige Landes‐ bzw. Bundesbasisfallwert mit den entsprechenden Bewertungsrelationen (Relativgewichten) multipliziert, so erhält man die pauschale Vergütung je Behandlungsfall – differenziert nach Indikation, Fallschwere, Patientenalter etc. Alle Basisfallwerte wie auch die Bewertungsrelationen sind jedes Jahr, auf der Basis der von InEK ermittelten Kennziffern, neu zu vereinbaren zwischen dem GKV‐Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
- 2.
Übersicht über die für 2014 gültigen Landesbasisfallwerte in den einzelnen Bundesländern, www.gkv-spitzenverband.de.
- 3.
Zum gleichen Befund führen internationale Qualitätsvergleiche, wie sie in Kap. 1 dargestellt werden.
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Behar, B.I., Guth, C., Salfeld, R. (2016). Herausforderungen und Handlungsfelder für die Krankenhausführung. In: Modernes Krankenhausmanagement. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-36132-6_2
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