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Stärkung der Primärprävention und Gesundheitsförderung durch unbürokratische Organisation und aufgabengerechte Finanzierung — Die Position der Gesetzlichen Krankenversicherung

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Prävention und Versorgungsforschung

Auszug

Um den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen, setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die normative, organisatorische und finanzielle Stärkung insbesondere der primären Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland ein. Primärprävention und Gesundheitsförderung sind durch eine große institutionelle und normative Vielfalt gekennzeichnet, wobei die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure und ihre Zusammenarbeit vielfach nicht klar geregelt sind. Der im Jahr 2005 vorläufig gescheiterte Präventionsgesetz-Entwurf der rot-grünen Bundesregierung hätte mit seiner Beschränkung auf Teile der gesetzlichen Sozialversicherungen, der alleinigen Finanzierung des Vorhabens durch die Sozialkassen sowie der Schaff ung neuer bürokratischer Strukturen bei Fortbestehen unklarer Zuständigkeiten die Prävention nicht nachhaltig gestärkt. Notwendig ist ein neuer gesetzgeberischer Anlauf, der einen wirklichen Mehrwert für die Primärprävention und Gesundheitsförderung schafft . Die GKV hat seit der Wiedereinführung der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in den Leistungskatalog der Krankenkassen ihr Engagement auf diesen Feldern kontinuierlich ausgebaut und zahlreiche übergreifende Aufgaben zur Qualitätssicherung sowie zur Verbesserung von Kooperation, Koordination und Zielorientierung erfolgreich in Angriff genommen. Die Initiativen und Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung bedürfen allerdings der Unterstützung und Flankierung durch geeignete politische und wirtschaft liche Entscheidungen und Rahmenbedingungen. Ein Präventionsgesetz des Bundes hat aus Sicht der GKV die inhaltlichen und fi nanziellen Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure zu klären, ihre Zusammenarbeit an Schnittstellen zu regeln sowie trägerübergreifend einheitliche und verbindliche Verfahren der Zielbildung, Zielbindung und Qualitätssicherung zu etablieren. Zur Stärkung der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung ist eine aus Bundesmitteln fi nanzierte Transparenz- und Koordinierungsstelle zu etablieren, die die Aktivitäten auf diesem Feld in strukturierter Form der Fachöff entlichkeit zugänglich macht, gemeinsame Qualitätsstandards abstimmt und Beispiele guter Praxis systematisch kommuniziert und propagiert. Diese Stelle sollte in enger organisatorischer Anbindung zum „Kooperationsverbund Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ stehen und insbesondere die in den Ländern hierzu inzwischen etablierten Strukturen nutzen und verstärken.

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Stuppardt, R. (2008). Stärkung der Primärprävention und Gesundheitsförderung durch unbürokratische Organisation und aufgabengerechte Finanzierung — Die Position der Gesetzlichen Krankenversicherung. In: Kirch, W., Badura, B., Pfaff, H. (eds) Prävention und Versorgungsforschung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-73042-2_21

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