Zusammenfassung
Das Rettungsassistentengesetz von 1989 verbesserte die Ausbildung des nichtärztlichen Personals im Rettungsdienst, ließ aber gleichzeitig die Frage nach neuen Berechtigungen aufkommen. Durch das praktizierte Rendezvous-System konnte es vorkommen, dass Rettungsassistenten vor dem Notarzt am Unglücksort eintrafen und tätig werden mussten. Sie mussten dann im Sinne der Notkompetenz handeln und sich auf den § 34 StGB verlassen. Dies führte zu einer Rechtsunsicherheit, die durch das Notfallsanitätergesetz gelöst werden sollte, aber de facto nicht wurde. Zwar wurde die Ausbildung von zwei auf drei Jahre verlängert und die Zugangsvoraussetzung vom Haupt- zum mittleren Schulabschluss erhöht, klare Tätigkeitsabgrenzungen wurden jedoch nicht festgelegt.
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Pfütsch, P. (2020). Das Notfallsanitätergesetz. In: Notfallsanitäter als neuer Beruf im Rettungsdienst. essentials. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-30742-4_4
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