Erschienen in:
01.02.2017 | Abrechnung | praxis
Ergänzungsleistungen — Der gangbare Weg
Besuche: die neuen Leistungen
verfasst von:
Dr. Christian Öttl
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 2/2017
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Zusammenfassung
Die älter werdende Gesellschaft fordert natürlich auch vom zahnärztlichen Berufsstand ihren Tribut. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt und damit festlegt, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden, hat die Notwendigkeit erkannt und speziell darauf abgestimmte Leistungen in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) eingeführt.