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Erschienen in: HNO 3/2016

01.03.2016 | Abrechnung | Medizinrecht

Cave bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat

Mehr Haftung – weniger Geld

verfasst von: Rechtsanwältin I. Martenstein, A.-S. Plinkert, Rechtsanwalt Dr. A. Wienke

Erschienen in: HNO | Ausgabe 3/2016

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Auszug

Gerade vor den Weihnachtsfeiertagen oder Wochenenden häufen sich die Fälle, in denen Patienten vorzeitig die stationäre Behandlung abbrechen und entlassen werden möchten. Der verantwortliche (Chef-)Arzt sitzt dann zwischen den Stühlen: Einerseits ist die weitere Behandlung medizinisch erforderlich und sinnvoll, andererseits muss er den Willen des Patienten – auch den unvernünftigen – beachten und darf den Patienten nicht gegen seinen Willen festhalten und behandeln. Der Patient kann aber eine selbstbestimmte Entscheidung nur dann treffen, wenn ihm die Folgen einer vorzeitigen Entlassung deutlich vor Augen geführt worden sind. Wie konkret die Aufklärung in diesem Fall zu erfolgen hat, hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 06.06.2012 – 5U 28/10 – klargestellt. Auch auf die Abrechnung als vollstationäre Leistung kann die vorzeitige Entlassung des Patienten Auswirkungen haben. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick darüber, was bei einer vorzeitigen Entlassung gegen ärztlichen Rat zu beachten ist. …
Metadaten
Titel
Cave bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat
Mehr Haftung – weniger Geld
verfasst von
Rechtsanwältin I. Martenstein
A.-S. Plinkert
Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Publikationsdatum
01.03.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
HNO / Ausgabe 3/2016
Print ISSN: 0017-6192
Elektronische ISSN: 1433-0458
DOI
https://doi.org/10.1007/s00106-015-0116-4

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