Nicht in jedem Ärztekammerbezirk droht die Veröffentlichung eines Urteils im Ärzteblatt mit Klarnamen, wenn ein Arzt wegen Abrechnungsbetrug verurteilt wurde. Und in Sachsen muss sogar ein Freispruch veröffentlicht werden.
08.04.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel