Erschienen in:
14.07.2017 | Adhäsivbrücken | praxis
Ergänzungsleistungen - Der gangbare Weg
Adhäsivbrücken – alles andere als einfach
verfasst von:
Dr. Dr. Alexander Raff
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2017
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Zusammenfassung
Hinter der Formulierung der „Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke“ in der Leistungslegende der GOZ-Nummer 5150 verbergen sich die Klebebrücken (Synonyme: Marylandbrücken oder Adhäsivbrücken), die nur nach der zu überbrückenden Spanne berechnet werden: die GOZ-Nummer 5150 für die erste Spanne, die um mehr als 50 Prozent geringer bewertete GOZ-Nummer 5160 für jede weitere zu überbrückende Spanne. Klebebrücken nach der GOZ sollten aus diversen Gründen mit besonderem Augenmerk bedacht beziehungsweise suffizient bewertet werden, da auch die Berechnung dieser prothetischen Variante alles andere als einfach ist.