Erschienen in:
30.10.2020 | Aktinische Keratose | Dermatoonkologie
Berufskrankheit BK 5103
verfasst von:
Doris Berger
Erschienen in:
Im Fokus Onkologie
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Ausgabe 5/2020
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Auszug
Seit 1. Januar 2015 gibt es BK-Nr. 5103. Dahinter verbergen sich Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Eine Anerkennung, erläuterte Axel Schlieter, Dermatologe und Arbeitsmediziner, Münster, erfolge dann, wenn erkrankte Outdoorworker mehr als 40 % zusätzlicher UV-Exposition ausgesetzt waren. Etwa 2,4 Millionen Arbeitnehmer seien beruflich in Deutschland vermehrt UV-exponiert, so Schlieter. Ziel müsse es sein, die Entstehung zu verhindern durch arbeitsmedizinische Vorsorge, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Seit Juli 2017 muss ein Arbeitgeber seinen Angestellten - etwa Saisonarbeitern oder Bauarbeitern - eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention der BK 5103 durch einen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt anbieten, wenn der Arbeitnehmer im Sommer täglich mehr als 1 Stunde zwischen 11 und 16 Uhr der UV-Exposition ausgesetzt ist. Diese umfasst die Beratung zum Lichtschutz, das Angebot einer klinischen Untersuchung der beruflich exponierten Hautareale, bei Auffälligkeiten: die Vorstellung beim Hautarzt, eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit und ein erstes Follow-up nach 12 Monaten sowie nach 36 Monaten. Der Arbeitsmediziner mache jedoch kein Hautkrebsscreening. Sobald die BK anerkannt sei, übernehme die Berufsgenossenschaften die laufenden Kosten für die Behandlung. …