Erschienen in:
01.11.2014 | Leitthema
Arbeitsmedizinisches Biomonitoring in der Schweiz
verfasst von:
PD Dr. D. Miedinger, PhD, C. Pletscher
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 6/2014
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Zusammenfassung
In der Schweiz ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) das verantwortliche Durchführungsorgan für die Prophylaxe von Berufskrankheiten in allen Betrieben.
Die Richtlinien über maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) gesundheitsgefährdender Stoffe, die Grenzwerte für physikalische Einwirkungen sowie die biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT-Werte) sind in der schweizerischen Grenzwertliste enthalten.
Aktuell sind etwa 50 BAT-Werte in der Grenzwertliste enthalten. Der BAT-Wert beschreibt die arbeitsmedizinisch-toxikologisch abgeleitete Konzentration eines Arbeitsstoffs, seiner Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten, auch bei wiederholter und langfristiger Exposition nicht beeinträchtigt wird.
Der Entscheid zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen des Biomonitorings wird aufgrund der Resultate von Risikobeurteilungen der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe durch die Fachärzte für Arbeitsmedizin der Suva getroffen. Aktuell wird in über 130 Betrieben in der Schweiz durch die Suva ein biologisches Monitoring durchgeführt. Die Analyseresultate werden zentral bei der Suva erfasst, durch die Arbeitsmediziner beurteilt und die Eignung festgelegt.