11.12.2012 | Fortbildung
Auf Nummer sicher gehen
Schutz vor ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2012
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Wirft ein Patient seinem Arzt einen Behandlungsfehler vor, muss dieser aufgrund der Beweislastumkehr nachweisen, dass er korrekt aufgeklärt und behandelt hat. Wenn der Arzt alle Aspekte einer medizinisch und juristisch unangreifbaren Aufklärung beachtet, kann er einem Prozess gelassen entgegensehen.