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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 6/2012

11.12.2012 | Praxis konkret

Kassen müssen Kosten übernehmen

Aktuelles Urteil zu Brustverkleinerungen

verfasst von: Rechtsanwältin Heike Jablonsky

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2012

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Zusammenfassung

Krankenkassen lehnen Kostenübernahmeanträge für Brustverkleinerungen in der Regel ab. Zur Begründung führen sie meist an, dass in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen werde.

Metadaten
Titel
Kassen müssen Kosten übernehmen
Aktuelles Urteil zu Brustverkleinerungen
verfasst von
Rechtsanwältin Heike Jablonsky
Publikationsdatum
11.12.2012
Verlag
Urban and Vogel
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 6/2012
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-012-0267-2

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