Erschienen in:
01.02.2017 | recht steuern wirtschaft
Nutzung fehlerhaften Zahnersatzes — Honorarrückforderung möglich?
Benutzt zurückgeben geht nicht
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 2/2017
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Zusammenfassung
Wenn ein Patient eine implantatgetragene Brücke nutzt, obwohl sie infolge eines Behandlungsfehlers eigentlich unbrauchbar ist, kann er das Zahnarzthonorar für Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes nicht zurückfordern. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln festgestellt und ist damit der Einschätzung der Vorinstanz, dem Landgericht Köln, gefolgt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15)