Erschienen in:
02.08.2017 | Übersicht
Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren und Alterstraumazentren
Braucht es neue Regelungen?
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. h.c. E. Mayr
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2017
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Zusammenfassung
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft bringt Veränderungen mit sich, auf die sich die Traumatologie einstellen muss. Vielerorts sind in den vergangenen Jahren spezialisierte Alterstraumazentren entstanden, in denen in interdisziplinärer und interprofessionaler Zusammenarbeit die Behandlung geriatrischer Traumapatienten erfolgt. Wissenschaftlich konnte der Nutzen solcher Zentren gegenüber der Standardbehandlung in der Zwischenzeit nachgewiesen werden. Abgeleitet vom § 1 des SGB VII müssen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger damit darauf drängen, dass ihre Versicherten in eben solchen Einrichtungen behandelt werden, die über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Zertifikat selbst sollte von den beiden Fachgesellschaften für Unfallchirurgie und Geriatrie gemeinsam erarbeitet werden, da die Zusammenarbeit der beiden Fächer eben solche Alterstraumazentren ausmacht. Die Möglichkeit zur Beteiligung an einem stationären Heilverfahren für geriatrische Traumapatienten sollte dabei unabhängig von der dreistufigen Einordnung DAV (Durchgangsarztverfahren) – VAV (Verletzungsartenverfahren) – SAV (Schwerstverletzungsartenverfahren) möglich sein. Allerdings muss auch eine adäquate Finanzierung für diese kostenintensive Behandlung sichergestellt werden.