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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 4/2006

01.11.2006 | Standards in der Unfallchirurgie

Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

verfasst von: A. O. Scholz, J. Schürmann, H.-R. Kortmann

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Ausgabe 4/2006

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Zusammenfassung

Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen Mitteln wiederherzustellen oder deren berufliche Rehabilitation zu fördern und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Im vorliegenden Beitrag werden Spezifikation und Aufgaben der behandelnden Ärzte (D-/H-Arzt) und Kliniken (Verletzungsartenverfahren) dargelegt. Die Dokumentation über standardisierte Formulare wird dargestellt, und deren Sinn wird anhand der Heilverfahrenskontrolle durch die GUV erläutert. Es besteht eine gesetzliche Mitwirkungspflicht des Unfallverletzten am Heilverfahren. Der Grundsatz der Heilbehandlung lautet: Rehabilitation vor Rente. Alle rehabilitativen Maßnahmen werden über Standardformulare verordnet und müssen von der GUV genehmigt werden. Eine lückenlose und ausführliche Dokumentation durch den behandelnden Arzt ist obligat. Nach Abschluss des Heilverfahrens wird eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit eingeschätzt und je nach deren Höhe ein Rentenfeststellungsverfahren eröffnet.
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Metadaten
Titel
Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren
verfasst von
A. O. Scholz
J. Schürmann
H.-R. Kortmann
Publikationsdatum
01.11.2006
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe 4/2006
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-006-1193-0

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