Erschienen in:
01.11.2006 | Standards in der Unfallchirurgie
Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren
verfasst von:
A. O. Scholz, J. Schürmann, H.-R. Kortmann
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Ausgabe 4/2006
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Zusammenfassung
Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen Mitteln wiederherzustellen oder deren berufliche Rehabilitation zu fördern und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Im vorliegenden Beitrag werden Spezifikation und Aufgaben der behandelnden Ärzte (D-/H-Arzt) und Kliniken (Verletzungsartenverfahren) dargelegt. Die Dokumentation über standardisierte Formulare wird dargestellt, und deren Sinn wird anhand der Heilverfahrenskontrolle durch die GUV erläutert. Es besteht eine gesetzliche Mitwirkungspflicht des Unfallverletzten am Heilverfahren. Der Grundsatz der Heilbehandlung lautet: Rehabilitation vor Rente. Alle rehabilitativen Maßnahmen werden über Standardformulare verordnet und müssen von der GUV genehmigt werden. Eine lückenlose und ausführliche Dokumentation durch den behandelnden Arzt ist obligat. Nach Abschluss des Heilverfahrens wird eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit eingeschätzt und je nach deren Höhe ein Rentenfeststellungsverfahren eröffnet.